Wärmeschutz
Der Wärmeschutz im Bauwesen als Teilbereich der Bauphysik kann in die Bereiche Winterlicher Wärmeschutz und Sommerlicher Wärmeschutz aufgeteilt werden. Der Winterliche Wärmeschutz hat den Zweck, während der Heizperiode an den Innenoberflächen der Bauteile eine ausreichend hohe Oberflächentemperatur zu gewährleisten und damit den Ausfall von Tauwasser und somit Schäden durch Schimmelbildung zu vermeiden. Die einzuhaltenden Werte als Mindestwärmeschutz in der DIN-Norm 4108 definiert. Weiter dient der Winterliche Wärmeschutz dazu, Bauteilkonstruktionen zu definieren, die den Wärmeverlust durch Transmission so weit begrenzen, dass die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) genannten Grenzwerte eingehalten werden können. Der Sommerliche Wärmeschutz (Hitzeschutz) dient dazu, die durch Sonneneinstrahlung verursachte Aufheizung von Räumen so weit zu begrenzen, dass ein behagliches Raumklima gewährleistet wird. Beim sommerlichen Wärmeschutz sollte gemäß der Vorschriften der Energieeinsparverordnung nach Möglichkeit auf den Einsatz von Klimaanlagen verzichtet werden.
Ein zusätzliches Ziel des baulichen Wärmeschutzes ist die Realisierung einer optimalen Behaglichkeit im Bauwerk. Ein behagliches Wohnklima zeichnet sich durch eine optimale Abstimmung zwischen den gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz (Energieeinsparverordnung), den nutzungsspezifischen Eigenschaften von Wohn- und Arbeitsräumen (Heizung, Lüftung) und der damit verbundenen Wirtschaftlichkeit (Anschaffung, Unterhaltung und Nachhaltigkeit) aus.
Wir erstellen die Wärmeschutznachweise für das bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren incl. Ausstellung der notwendigen Energieausweise. Hierbei untersuchen wir mögliche Varianten zur Erzielung eines optimalen Ergebnisse in wärmeschutztechnischer Hinsicht unter Berücksichtigung von möglichen Finanzierungsförderungen (z.B. KfW Bankengruppe).