Brandschutz
Die Sicherstellung der Gebäudesicherheit in brandschutztechnischer Hinsicht setzt sich aus zwei Komponenten zusammen - dem konzeptionellen Brandschutz und dem konstruktiven Brandschutz. Beim konzeptionellen Brandschutz werden, ausgelegt auf die Gebäudeart und Gebäudenutzung, detaillierte Brandschutzkonzepte durch einen Brandschutzfachplaner erstellt. Die Konzepte werden durch den Nachweis des konstruktiven Brandschutzes ergänzt. Die Einstufung der Bauwerke in die erforderlichen Brandschutzkategorien wird über die Landesbauordnung des zuständigen Bundeslandes geregelt. Die Regelungen für den konstruktiven Brandschutz sind in der DIN-Norm 4102 definiert.
Im Zuge der Tragwerksplanung erstellen wir die bauaufsichtlich geforderten Nachweise zum konstruktiven Brandschutz. Bei diesem Nachweis werden die Bauteilabmessungen und die konstruktiven Vorgaben für die Einhaltung der geforderten Brandschutzqualität festgelegt. Im Zuge der Ausführungsplanung werden die im Brandschutznachweis festgelegten Vorgaben in den Ausführungsplänen umgesetzt. Als letzter Schritt wird bei der Objektüberwachung die richtige Umsetzung der Brandschutzanforderungen in konstruktiver Hinsicht auf der Baustelle kontrolliert.